HUNDECLUB HCPSH


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Ausstellungsordnung

Ausstellung

§1. Einführung


Diese Austellungsordnung ist verbindlich für alle Aussteller, die bei uns auf Ausstellungen teilnehmen.Mit der Unterschrift auf Ihrer Anmeldung oder dem Absenden des Online-Meldescheins erkennen Sie diese an.


§ 2. Teilnahme


  • Es kann jeder Hundebesitzer ausstellen, gleich welchem Verein oder Verband er angehört. Auch Hundehalter ohne Vereinszugehörigkeit können an der Ausstellung teilnehmen.
  • Ausgenommen sind gewerbsmäßige Hundehändler bzw. Hundehalter die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen oder verstoßen haben.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind auch Personen oder Vereine/Verbände die bei unseren Veranstaltungen Hausverbot haben.



§ 3. Welche Hunde sind zugelassen?


  • Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Hunderassen.
  • Es können auch Hunde ohne Ahnentafel nach Feststellung der Rassezugehörigkeit (reinrassig) ausgestellt werden.
  • Ebenfalls können bei Bedarf auch Europäische Haushunde an den einzelnen Ausstellungen teilnehmen.
  • Neue Rassen werden als Rassehunde angenommen, wenn sie eine Ahnentafel mit mindestens 3 Generationen nachweisen können, ansonsten laufen sie unter Europäischen Haushunden.



§ 4. Welche Hunde sind nicht zugelassen?


  • Kranke und krankheitsverdächtigte Hunde werden von der Ausstellungsleitung zurückgewiesen. Dies gilt auch für solche, die mit Ungeziffer behaftet sind.
  • Das Ausstellen von kupierten Hunden, die nach dem 01, Juni 1998 geboren sind, ist laut Tierschutzgesetz untersagt. (Ruten, Ohren, Wolfskrallen, etc.) Dies betrifft Hunde aus dem In- und Ausland. Ausgenommen Hunde mit Attest, aus diesem Attest muss der medizinische oder jagdliche Grund der Amputation klar ersichtlich sein. *1



§ 5 Voraussetzungen für das Ausstellen


> Impfungen

  • Voraussetzung für den Schutz Ihres Hundes vor eventuellen tödlichen Krankheiten ist ein vollständiger Impfschutz.
  • Da von vorn herein nicht sicher ist, ob das die Ausstellung zu genehmigte Veterinäramt eine Tollwutimpfung verlangt, ist es besser den Impfpass dabei zu haben.
  • Für das Veterinäramt ist bei Hundeausstellungen nur die Tollwutimpfung von Bedeutung.


Bei Tollwutimpfpflicht bedeutet dies:

  • Der Impfpass ist bei Betreten des Ausstellungsgeländes unaufgefordert vorzulegen.
  • Jeder Welpe muss mindestens 3 Wochen (21 Tage) vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein. Da die Welpen frühestens mit 12 Wochen Tollwut geimpft werden können und 21 Tage zum Aufbau einer Immunität benötigen, ist das früheste Teilnahmealter 15 Wochen.
  • Erwachsene Hunde sollten mit dem 15. Monat erneut Tollwut geimpft sein, danach alle 3 Jahre, d.h. der nächste Tollwut-Impftermin im EU-Heimtierausweis darf nicht überschritten sein. Bei alten internationalen Impfpässen muss entsprechend hochgerechnet werden.
  • Für Hunde, die aus dem Ausland kommen, ist zu dem amtstierärztlich zu bescheinigen, dass innerhalb der letzten 3 Monate vor der Ausstellung der Impfbescheinigung, weder am Herkunftsort noch in dessen Umgebung bis zu einer Entfernung von 20 km, Tollwut amtlich nicht festgestellt worden ist. Der Impfpass ist bei der Anmeldung vorzulegen. *1
  • Denken Sie an die Hunde-Mafia, Hundehändler und unseriös arbeitende Vereine, die ungeimpfte Tiere des Verdienstes wegen hier einführen und zulassen, diese Tiere können, je nachdem wo sie herkommen Tollwutträger sein oder andere, für Ihr Tier tödliche Krankheiten verbreiten.


> Unterlagen

  • Jeder gemeldete Hund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen anzumelden.
  • Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt um den Richter zu täuschen (Faking), bekommt den zuerkannten Preis nicht ausgehändigt, bzw. wird disqualifiziert.
  • Der Abstammungsnachweis und die Championate der ausgestellten Hunde sind auf Verlangen vorzuweisen. Sollten der Nachweis der Championate nicht erfolgen oder sind diese nicht rechtens (Aussteller ist nicht berechtigt z.B. Internationale Championate auszustellen oder wurden die 365 Tage Fristen (bei CAC und CACIB), nach FCI Regeln, nicht eingehalten, so wird der betroffene Hund in die Offene Klasse zurück gesetzt.(Die Regelung der Wartezeit von 365 Tage bei CAC und CACIB wird außer Kraft gesetzt wenn der bereffende Hund bei Championatsbeantragung älter als 27 Monate ist. )


> Meldegebühr

  • Die Meldegebühren dienen zur finanziellen Durchführung der Hundeausstellung. Hiervon wird alles bezahlt was zur erfolgreichen Abwicklung der jeweiligen Ausstellung benötigt wird.( Pokale, Urkunden, Anwartskarten, Richter, Hallen-oder Platzmiete, etc.)
  • Mit der Abgabe der Anmeldung haben Sie sich durch Unterschrift auf derselben verpflichtet die Meldegebühr zu bezahlen. Bei Nichterscheinen sind Sie demnach verpflichtet die noch nicht bezahlte Meldegebühr nachzuentrichten. Dies gilt auch für die Online-Meldung.
  • Bei wirklich sehr wichtigen Verhinderungsgründen, die mit dem HCPSH e.V. abzuklären sind, behält sich dieser vor, Ihnen einen Teil oder die gesamte Meldegebühr in Form eines Gutscheins zur Verrechnung auf einer der nächsten Ausstellungen gutzuschreiben.
  • Bei Nichtbeachtung kann Sie der HCPSH e.V. für die nächste oder mehrere Ausstellungen sperren.
  • Dies dient zur reibungslosen Durchführung der Ausstellung und dem Ausstellungsverlauf für die Aussteller, die sich gemäß der Ausstellungsordnung verhalten.
  • Sollten Sie bis zum Ausstellungsbeginn schon bezahlt haben, bringen Sie den abgestempelten Überweisungsbeleg, zur schnelleren Abwicklung am Ausstellungstag, bitte mit.



§ 6 Ausstellungsdurchführung


  • Meldungen können nicht zurückgezogen werden.
  • Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so wird die Ausstellungsleitung die bereits bezahlten Meldegebühren, mittels Gutschein für die Teilnahme an einer der nächsten Ausstellungen, zurück erstatten.
  • Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.



§ 7 Bewertungen auf unseren Ausstellungen


Die Bewrtungsgrundlagen sind folgendermaßen aufgebaut:

  • Einzelbewertungen der einzelnen Rassen
  • Innerhalb der Rassen bewertungen in den verschiedenen Altersklassen


Unterteilung der Altersklassen:

  • Babyklasse 4 - 6 Monate
  • Jüngstenklasse 7 - 9 Monate
  • Jugendklasse 10 - 12 Monate
  • Junghundklasse < / > 45 cm 13 - 15 / 13 - 18 Monate
  • Offene Klasse und höher < / > 45 cm ab 15 / 18 Monat


Bei den Einzelbewertungen bekommt jeder Hund eine Bewertung, diese ist je nach Altersklasse verschieden:

  • Babyklasse

VV1 Vielversprechend (bester Hund der jeweiligen Rasse/Altersklasse)
VV Vielversprechend
G Gut
Disq. Disqualifiziert

  • Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse

SG1 Sehr Gut (bester Hund der jeweiligen Rasse/Altersklasse)
SG Sehr Gut
G Gut
Disq. Disqualifiziert

  • Offene Klasse und höher

V1 Vorzüglich (bester Hund der jeweiligen Rasse/Altersklasse)
V Vorzüglich
SG Sehr Gut
G Gut
Disq. Disqualifiziert

  • Normalerweise kommt der beste Hund in die Ehrenringe Best of Class, jedoch kann der einzelne Richter aber auch mehrere Hunde einer Rasse/ Klasse in den Ehrenring zulassen. Dies ist auf dem Richterbericht vermerkt.


Championats- Anwartskarten

Alle Hunde mit der Bestnote bekommen eine Anwartskarte für ihr entsprechendes Championat.

Als Championate stehen zur Verfügung:

  • Nationales Baby Championat (BA)
  • Internationales Baby Championat (BA)
  • Nationales Jüngsten Championat (JÜ)
  • Internationales Jüngsten Championat (JÜ)
  • Nationales Jugend Championat (JA)
  • Internationales Jugend Championat (JA)
  • Nationales Junghund Championat (JH)
  • Internationales Junghund Championat (JH)
  • Nationales Championat (CAC)
  • Internationales Championat (CACIB)
  • Ehren Championat (CACH)
  • Ehren Championat- Bronze (CACH-B)
  • Ehren Championat- Silber (CACH-S)
  • Ehren Championat- Gold (CACH-G)
  • Weltschönheits Championat (WSC)
  • Weltschönheits Championat- Bronze (WSC-B)
  • Weltschönheits Championat- Silber (CACH-S)
  • Weltschönheits Championat- Gold (WSC-G)
  • Alters Championat (AC)


Für jedes dieser Championate werden jeweils 3 Anwartskarten benötigt. Bei den beiden Championaten CAC und CACIB ist zwischen der 1. und der 3. Anwartskarte eine Wartezeit von 365 Tagen + 1 Tag erforderlich. Dies bedeutet deass nur ein Hund mit dem Mindestalter von 27 Monaten diese Championate bekommen darf. (Ist der Hund bei der Einreichung zu diesen beiden Championaten schon 27 Monate alt, so entfällt diese Frist von 365 Tagen)



§ 8 Umgang mit dem eigenen Tier


  • Es ist mit dem Tier so umzugehen, dass weder die guten Sitten noch das Tierschutzgesetz verletzt wird. So ist das Schlagen oder andere Arten das Tier mittels Schmerzen zur Räson zu bringen, verboten. Auch das Knien auf dem Tier, zur Unterwerfung, ist auf der Hundeausstellung zu unterlassen.
  • Alle Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände an der Leine zu führen.
  • Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
  • Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden nach den Bestimmungen gemäß BGB selbst.




§ 9 Das Richten der Hunde


  • Das Richterurteil ist unanfechtbar. Wer einen Richter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert, wird von der Ausstellung (ohne Preis) ausgeschlossen.
  • Formelle Fehler können der Ausstellungsleitung vorgetragen werden. Die Ausstellungsleitung entscheidet, ob ein zweiter Richter hinzugezogen - oder der Einwand abgelehnt wird.
  • Während des Richtens ist der Aufenthalt im Ring nur folgenden Personen erlaubt:


  • dem Austellungsleiter
  • Aussteller deren Hunde gerade gerichtet werden
  • Richter und Richteranwärter im Einsatz
  • Ringschreiber im Einsatz
  • sonstige Funktionäre in Ausbildung
  • Personen die vom Richter aufgefordert wurden in den Ring zu kommen


  • Unterlassen werden sollte:


  • Durchqueren des Bewertungsringes ohne Aufforderung des bewertenden Richters
  • Beeinflussung von außerhalb des Ringes durch Unruhe, Zwischenrufe oder ähnlichem
  • Doppel-Handling
  • Ablenkung durch läufige Hündinnen
  • Auflaufen auf den Vordermann um dessen Hund in seinem Bewegungsablauf zu stören
  • Abbremsen um den Nachfolgenden in seinem Bewegungsablauf zu stören
  • Unnötige Geräusche um andere Tiere abzulenken
  • Hundeleckerlies im Vorführring hinterlassen um nachfolgende Tiere bei deren Präsentation zu stören
  • Diskussionen während oder zwischen Beurteilungen im Ring, von Personen die nicht direkt mit den jeweiligen Beurteilungen zusammenhängen, sind nicht erlaubt.


Wenn dieses Verhalten festgestellt wird, kann dies zum Platzverweis, evtl. zum Ausstellungsverbot auf kommenden Ausstellungen führen.
Denken Sie daran, Sie wollen beim Richten Ihres Tieres auch die volle Aufmerksamkeit der Richter und keinerlei Ablenkung für diese Person, er soll sich voll auf Ihr Tier konzentrieren.


§ 10 Tragen der Startnummern in den Sonderringen / Ehrenringe


  • Bitte tragen Sie in Ihrem Interesse, die Startnummer Ihres Hundes immer gut sichtbar für die bewertenden Richter. Eine Bewertung ohne sichtbare Startnummer kann und wird von den bewertenden Richtern nicht vorgenommen, d.h. Ihr Hund hat keine Chance auf einen der vorderen Plätze.
  • Rassehunde ohne Ahnentafel dürfen nicht in den Ehrenringen (BOC,BOB,BOS)der Rassehunde mit Ahnentafel teilnehmen.



§ 11 Hinweis auf Sonderringe


  • Wir möchten darauf hinweisen, dass wir gerne Sonderringe für bestimmte Rassen durchführen.
  • Für einen Sonderring müssen aber mindestens 5 Hunde der gleichen Rasse anwesend sein.
  • Außerdem sollte der Sonderring mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Ausstellung der Ausstellungsleitung vorgeschlagen werden. (Es geht einfach darum, auch die entsprechenden Pokale und Urkunden vorgehalten zu können)
  • Die Pokalvergabe bei Sonderringen ist wie folgt:


5 Hunde - 1 Pokal
7 Hunde - 2 Pokale
9 Hunde - 3 Pokale
Die ersten 3 Plätze erhalten immer Urhunden

  • Für Europäische Haushunde und Rassehunde ohne Ahnentafel werden bei entsprechender Anzahl Sonderringe angeboten.
  • Hunde die in den Sonderringen nicht laufen, werden vom Vorführenden in der Mitte der im Kreis laufenden anderen Hunde hingestellt und präsentiert. Ein Hinterher ziehen oder die Huinde auf dem Arm vorführen ist nicht gestattet.


§ 12 Teilnahme läufiger Hündinnen

Wenn Sie mit einer läufigen Hündin teilnehmen wollen, so melden Sie diesen Umstand der Ausstellungsleitung beim Betreten der Ausstellung. Wir werden dann bestrebt sein einen Weg zu finden, der den Ablauf der Ausstellung nicht stört. Sollten Sie dies nicht tun und beschweren sich die Aussteller der Rüden, so können Sie der Ausstellung verwiesen werden. Außerdem sollten Sie bedenken, dass es trotz größter Vorsicht zu Deckakten mit Rüden kommen kann, die Sie unter keinen Umständen haben möchten.

Läufige Hündinnen können nicht an Ehrenringen und Sonderringen teilnehmen.

Bedenken Sie dies bitte wenn Ihre Hündin läufig ist.


§ 13 Verunreinigungen auf dem Ausstellungsgelände

Sollte es trotz aller Vorsorge zu einer Verunreinigung durch Ihren Hund kommen, so sind Sie verpflichtet dies sofort zu beseitigen. Kotbeutel und Zellstoff sind beim Empfang oder an jedem Richtertisch vorhanden. Bei Nichtbeachtung kann dies zur Disqualifizierung Ihres Hundes führen.

§ 13 Zusammenfassung

Benehmen Sie sich auf unseren Ausstellungen so, wie Sie es auch von den anderen Ausstellern erwarten. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme aller, werden wir auf unseren Ausstellungen eine Stimmung und Harmonie haben, bei der die Teilnahme für uns und unsere Tiere die größtmögliche Freude und Begeisterung auslösen wird. Eine Ausstellung soll letztendlich Spaß machen.

*1 Bestimmungen des Tierschutzgesetz oder Vorschriften des zuständigen Amtsveterinärs.



In diesem Sinne Ihr HCPSH 04.08.2018
Geändert und vom Vorstand genehmigt 24.10.2018


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