HUNDECLUB HCPSH


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Körordnung

Zucht

Körordnung

Körung im HCPSH e.V.

Als Körung bezeichnet man die Auswahl von Zuchttieren. Die Auswahl der Hunde richtet sich nach den Rasseanforderungen (Standard) im Bezug auf das Aussehen, Wesen und Kondition. In den meisten vorliegenden Körordnungen anderer Vereine bedeutet die Körung Voraussetzung oder Gleichstellung der Zuchttauglichkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rassehunde im HCPSH e.V. angekört werden. Hiermit werden Hunde, die dem Standard gemäß ein vorbildliches Aussehen haben und für die Zucht einen somit wertvollen Beitrag punkto Rasseverbesserung und Gesundheit aufweisen, ausgezeichnet. Diese Körung wird beim Ausstellen von Ahnentafeln berücksichtigt bzw. eingetragen.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:


  • 1. Gekört können nur Hunde werden, die ein Nationales Schönheitschampionat und / oder ein Internationales Schönheitschampionat erreicht haben. Das bedeutet, dass der betreffende Hund mindestens 27 Monate alt ist (ab 15 Monate 1. Anwartskarte - bis 3. Anwartskarte Wartezeit 365 Tage = 27 Monate; Großrassen 3 Monate später).


  • 2. Es müssen 3 Richterberichte von 3 verschiedenen Richtern bzw. Vereinen mit der Bestnote "V" vorliegen.


  • 3. Das Tier muss von rassespezifischen Krankheiten frei sein. Träger von Gendefekten werden nicht angekört.


  • 4. Das Tier muss sich anfassen lassen, eine Gebisskontrolle muss durchführbar sein. Die Wesensart muss ausgeglichen sein, (kein Panikverhalten), ruhig, sozial und normal umgänglich.


  • 5. Ankören können im HCPSH e.V. nur dazu ermächtigte Zuchtrichter und Zuchtwarte, die Ermächtigung wird von der Zuchtkommission vorgeschlagen und vom Vorstand genehmigt.


  • 6. Bei fremden Körungen muss die Körordnung des Vereines bei der der Zuchtrichter oder Zuchtwart tätig ist vorliegen oder zumindest einzusehen sein. Diese Person muss die Genehmigung als sog. Körmeister vorweisen ( z.B. auf der betreffenden HP seines Vereines) Es dürfen nur die jeweils in diesem Verein vorhandenen Formulare benutzt werden. Die Körordnung muss mindestens die Vorgaben dieser HCPSH Körordnung als Minimalforderung aufweisen.


  • 7. Es ist ein Körprotokoll zu führen, aus der die Bewertung des Hundes hervorgeht und die Körklasse ersichtlich ist. Diese ist dem Besitzer auszuhändigen, eine Kopie ist an das Zuchtbuchamt zu senden. Mit Eingang beim Zuchtbuchamt, wird diese bestätigt oder beim Vorliegen gegenläufiger Gründe für die Körung, abgelehnt. Dies wird dem Besitzer des Hundes schriftlich mitgeteilt.


  • 8. Es werden folgende Körklassen vergeben:


Körklasse I - besonderes Tier, Körung gilt bis zum Ende der Zuchttätigkeit (Hündinnen bis zum vollendeten 8.Lebensjahr; Rüden bis zum Lebensalter).

Körklasse II - Körung gilt 2 Jahre und muss bei Bedarf wiederholt werden. Hunde über 5 Jahre werden bei der Körung in die Körklasse I genommen.

Ein Hund kann bei Verweigerung der Körung maximal 2x vorgestellt werden, der zeitliche Abstand zum 2. Körversuch muss mindestens 6 Monate betragen.

  • 9. Eintragungen in die Ahnentafeln können erst erfolgen, wenn die vorgenannten Unterlagen beim Zuchtbuchamt vorliegen.


  • 10. Widerrufung der Körung kann bei unwahren Voraussetzungen, bekannt werden von Gendefekten, Verursachung von Geburtsfehlern und wenn beim HCPSH gekört, mit dem Austritt aus dem Verein erfolgen


  • 11. Die Kosten der Körung betragen 25,00 € und stehen dem ausstellenden Zuchtwart oder Zuchtrichter zu. (Dieser müssen die Erlaubnis zum Ankören haben)



Es müssen folgende Unterlagen bei der Körung vorgelegt werden, sofern sie nicht schon dem Zuchtbuchamt des HCPSH vorliegen:

  • Original der Ahnentafel


  • Rassespezifische Untersuchungen Lt. unserer Zuchtordnung wie z.B.:


  • HD- und ED- Röntgen-Untersuchungen und deren Auswertungen bei allen Großhunden über 45 cm. (Ergebnis A)


  • PL Tastuntersuchung bei einem kundigen Tierarzt bei allen Kleinrassen unter 45 cm (Ergebnis PL 0/0)


  • Frei von rassespezifischen Augenkrankheiten


  • Frei von Gen-Defekten wie:


MDR1,

Merle, alle Vorfahren haben in der Ahnentafel lückenlos die Farbe eingetragen, ersatzweise ein DNA-Test der den Merlefaktor ausschließt,

Dilution, DNA-Test auf Dilution frei,

Sonstige rassespezifische Untersuchungen siehe Zuchtordnung.




Diese Körordnung wird von der Zuchtkommission vorgeschlagen, vom Vorstand ab sofort erlassen und in der darauffolgenden Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt.

Münchweiler Jan. 2018

Überarbeitet, Geändert und vom Vorstand genehmigt

25.Okt. 2018



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