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Zucht
Körordnung
Körung im HCPSH e.V.
Als Körung bezeichnet man die Auswahl von Zuchttieren. Die Auswahl der Hunde richtet sich nach den Rasseanforderungen (Standard) im Bezug auf das Aussehen, Wesen und Kondition. In den meisten vorliegenden Körordnungen anderer Vereine bedeutet die Körung Voraussetzung oder Gleichstellung der Zuchttauglichkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rassehunde im HCPSH e.V. angekört werden. Hiermit werden Hunde, die dem Standard gemäß ein vorbildliches Aussehen haben und für die Zucht einen somit wertvollen Beitrag punkto Rasseverbesserung und Gesundheit aufweisen, ausgezeichnet. Diese Körung wird beim Ausstellen von Ahnentafeln berücksichtigt bzw. eingetragen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Körklasse I - besonderes Tier, Körung gilt bis zum Ende der Zuchttätigkeit (Hündinnen bis zum vollendeten 8.Lebensjahr; Rüden bis zum Lebensalter).
Körklasse II - Körung gilt 2 Jahre und muss bei Bedarf wiederholt werden. Hunde über 5 Jahre werden bei der Körung in die Körklasse I genommen.
Ein Hund kann bei Verweigerung der Körung maximal 2x vorgestellt werden, der zeitliche Abstand zum 2. Körversuch muss mindestens 6 Monate betragen.
Es müssen folgende Unterlagen bei der Körung vorgelegt werden, sofern sie nicht schon dem Zuchtbuchamt des HCPSH vorliegen:
MDR1,
Merle, alle Vorfahren haben in der Ahnentafel lückenlos die Farbe eingetragen, ersatzweise ein DNA-Test der den Merlefaktor ausschließt,
Dilution, DNA-Test auf Dilution frei,
Sonstige rassespezifische Untersuchungen siehe Zuchtordnung.
Diese Körordnung wird von der Zuchtkommission vorgeschlagen, vom Vorstand ab sofort erlassen und in der darauffolgenden Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt.
Münchweiler Jan. 2018
Überarbeitet, Geändert und vom Vorstand genehmigt
25.Okt. 2018