Hauptmenü
verg.Veran-staltungen > Ablage
Februar-Clubabend
Am heutigen Clubabend haben wir uns 3 Themen ausgesucht, vorgetragen und diskutiert.
Thema 1: Übersicht über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente der Veterinärimpfstoffe, zusammengestellt vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe. Von diesem Bundesamt werden die Impfstoffe überwacht und zugelassen. Die Immunitätsdauer legt fest, wann die Tollwutimpfung wiederholt werden soll. Die Tollwutverordnung ist ein Bundesrecht, hier ist bei der Wiederholungs-Impfung festgelegt, dass die Wiederholungsimpfdauer vom Hersteller des jeweiligen Impfstoffherstellers vorgegeben wird.
Thema 2: Anlage zum Tierschutzgesetz - Tierschutzgesetz § 11 b - dies ist der Paragraph, der die Thematik der sogenannten Qualzuchten regelt. Als Qualzucht können auch Inzucht oder Inzestzuchten ausgelegt werden.
Tierschutzgesetz § 11 b:
( 1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgerechten Gebrauch fehlen oder untauglich oder ungestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
( 2 ) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Maßnahmen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erbliche Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzenm oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaran Leiden oder Schäden führen.
( 3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachenh von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne der Absätze 1 oder 2 zeigen.
( 4 ) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutze der Tiere erforderlich ist, dir erblich bedingten Veränderungen, Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestzimmen und dabei insbesondere bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten und beschränken.
Zusammenfassung:
Da es immer mehr Züchter gibt, die neue Rassen entwickeln um den Zufluß von Geld zu mehren, die Menschheit will immer das besitzen was neu ist oder der Nachbar nicht hat, wird es nötig sein, dass die Bundesregierung diesen gottähnlichen Menschen einen Riegel vorschiebt. Man kann nicht alles was man als Mensch kaputtmacht als Experimentalzucht verstecken. Sollte man trotz allem versuchen neue Rassen zu züchten, dann unter hinzuziehen von Tierärzten, kynologisch befähigten Personen und seriösen Zuchtwarten. Eine Experimentalzucht entlarvt sich selbst als Gelddruckmaschine, wenn man dann die Welpen mit der 9. Woche auf den Markt wirft, ohne sich davon zu überzeugen was aus diesem Experiment geworden ist.
Thema 3: PRA - Die progressive Retinaatrophie
Die PRA gehört mit zu den wichtigsten erblichen Augenkrankheiten des Hundes. Viele Hunderassen sind von ihr betroffen. Es können sowohl männliche wie weibliche Hunde diese progressiven Augenerkrankung haben. Erkrankte Tiere tragen die Anlage der PRA in homozygoter Ausprägung in sich. Die Erkrankung wird aber erst ab einem bestimmten Lebensalter auftreten und immer zur Erblindung beider Augen führen. Desweiteren gibt es sogenannte PRA - Träger, die selbst nicht an dieser Krankheit erkranken, diese aber erblich weitergeben können.
Die PRA betrifft die innerste Schicht des Auges, d. h. die Netzhaut, in welcher sich die für das Sehen so wichtigen Nervenzellen befinden. Hierbei unterscheidet man die Zapfen für das Tagsehen und die Stäbchen für das Nachtsehen. Die PRA beginnt mit dem langsamen Absterben der Stäbchen, im weiteren Verlauf degenerieren auch die Zapfen. Die betroffenen Hunde verlieren typischerweise erst die Sehfähigkeit im Dunkeln und anschliessend auch die Fähigkeit bei Tageslicht zu sehen.
Bei der PRA unterscheidet man hauptsächlich folgende drei Hauptformen:
a) Die frühe Form mit einem schlechten Dämmerungssehen im Alter von 6 Monaten und einer vollständigen Erblindung im Alter von ein bis zwei Jahren (haupsächlich sind die Rassen Irish Setter, Gordon Setter, Collie, Rauhhaardackel, Shetland Shepdog und weitere betroffen)
b) die mittlere Form mit ersten Symptomen im Alter von ein bis zwei Jahren und einer Erblindung im Alter von drei bis fünf Jahren (Zwergschnauzer,Tibet Terrier und Labrador)
c) Die späte Form mit schlechtem Nachtsehen im Alter von drei bis fünf Jahren und dem Endstadium im Alter von sechs bis neun Jahren (Pudel, engl. und amerik. Cocker)
Ein verantwortlicher Hundefreund und vor allem verantwortungsvolle Züchter werden die betreffenden Rassen vor einer Verpaarung aus diese Gen-Erkrankung untersuchen lassen um schon mal nicht in die Regresspflicht genommen zu werden.
Auch bei älteren Zuchthunden ist es angebracht, da die mittlere und spätere Form Jahre nach der ZTP und des Züchtens auftreten kann, diese auf PRA zu untersuchen um den Besitzern der Nachzuchten das Ergebnis zu übermitteln.
Da diese Erkrankung loangsam fortschreitet haben sich viele Hunde damit abgefunden und kommen mit ihren anderen Sinnen ( Gehör-, Geruch- oder Tastsinn) gut zurecht. Der wichtigste Aspekt hinsichtlich der Beurteilung der Lebensqualität bei diesem Krankheitsbild der PRA ist, dass die Erblindung nicht mit Schmerzenn für das Tier einhergeht.
Gerade das letzte Thema ist sehr komplex und wurde ausgiebig diskutiert.
Auch diese Clubabend war von Ehrlichkeit, Freundlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt. Bei guter Verpflegung (es war Schnitzeltag) waren wir bis nach 01:30 Uhr zusammengesessen.
Der Vorstand