HUNDECLUB HCPSH


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Zuchtordnung

Zucht


Zuchtordnung


§ 1 Allgemeines

Die Voraussetzung des Züchtens bei uns, ist die Mitgliedschaft im HCPSH und die Einhaltung dieser Zuchtordnung als Minimalforderung. Jeder unserer Mitglieder kann grundsätzlich in jedem uns gut gesonnenen Verein züchten. Er wird dann aber nur als Mitglied, nicht aber als Züchter im HCPSH geführt. Wer im HCPSH Züchter ist, darf mit der gleichen Hündin in keinem anderen Verein züchten. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung durch den Vorstand erlaubt.


§ 2 Eintragung

Papiere erhalten:


  • Beide Elterntiere haben einen Nachweis ihrer Reinrassigkeit, Ahnentafel mit mindestens 3 Generationen eingetragen.
  • Die Zuchttauglichkeit (ZTP) beider Elterntiere muss vorliegen. (entweder Eintrag im Ahnenpass oder ZTP-Protokoll eines anerkannten Zuchtwartes)
  • Auch Nichtmitglieder können bei uns Papiere beantragen, Entscheidung darüber hat der Vorstand.


Einschränkung der Eintragung:

  • Welpen von verschiedenrassigen Eltern werden nicht eingetragen.
  • Angeborene Fehler bekommen den Zusatz - nicht zur Zucht geeignet - in die Ahnentafel eingetragen.
  • Die Entscheidung trifft die Zuchtkommission.


§ 3 Züchter

  • Züchter des HCPSH kann nur werden, wer Mitglied im HCPSH ist
  • Als Züchter gilt der Eigentümer der Zuchthündin zum Zeitpunkt des Belegens, wenn ein gültiger Zwingerschutz vorhanden ist.
  • Gewerbsmäßige Hundehändler können bei uns keine Züchter werden und auch keine Papiere bekommen.


§ 4 Zwingerschutz und Zwinger

  • Der Zwingerschutz ist beim HCPSH schriftlich zu beantragen.
  • Züchtet ein Mitglied des HCPSH in einem anderen Verein/Verband, so ist sein Zwingername beim HCPSH zu hinterlegen.
  • Der Zwingerschutz wird nur einmal vergeben. Hat ein Züchter beim HCPSH einen Zwingerschutz, erlischt dieser automatisch beim Austritt aus dem HCPSH.
  • Für alle vom Züchter gezüchtete Rassen gibt es nur einen Zwingernamen.
  • Eine Weitergabe des Zwingernamens ist nur mit Kenntnis der Zuchtkommission und mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
  • Die Reihenfolge der Würfe ist alphabetisch fortlaufend. (A, B, C, usw.)
  • Die Namen innerhalb des Wurfes beginnen alle mit demselben Buchstaben.
  • Der Zwinger wird bei jeder Wurfabnahme mit kontrolliert.


§ 5 Zuchtvoraussetzungen

  • Es darf nur mit Hunden gezüchtet werden, die einen Abstammungsnachweis eines anerkannten Zuchtvereins besitzen. Außerdem müssen die Hunde einen Nachweis der Zuchttauglichkeit besitzen.
  • Wir erkennen durch andere Zuchtwarte durchgeführte ZTP´s an, sofern diese in anerkannten Zuchtvereinen tätig sind.
  • Hunde mit Registerpapiere können nur bei vollständigem Vorfahrensnachweis (3 Generationen) zur Zucht zugelassen werden.
  • Es ist anzuraten, vor dem Verpaaren einen Zuchtwart zu Rate zu ziehen.
  • Eine Verpaarung von > Eltern - Kinder, Geschwistern oder Halbgeschwistern < ist nicht wünschenswert und nur mit ausdrücklich erlaubter und überwachter Linienzucht zugelassen. [ Genehmigung nur durch die Zuchtkommissionin Absprache mit dem Vorstand ( es ist zu empfehlenswert einen beratenden Tierarzt hinzu zuziehen)]


§ 6 Zuchttauglichkeit

  • Hunde mit denen gezüchtet werden soll, müssen vor dem Belegen eine gültige ZTP besitzen. Diese ZTP wird von einem anerkannten Zuchtwart nach den bestehenden Rassestandards erstellt.
  • Die Zuchttauglichkeit ist bei kleinen Rassen (unter 45 cm Widerristhöhe) ab dem 12. Monat, bei großen Rassen (über 45 cm Widerristhöhe) ab dem 18. Monat festgelegt.
  • Alle Kleinrassen, die zur Zucht verwendet werden, müssen eine Patella-Untersuchung von einem dafür geeigneten Tierarzt vorweisen.
  • Großrassen müssen zumindest eine HD- und ED-Untersuchung einer anerkammten Auswertungsstelle vorweisen.
  • Rassespezifische Untersuchungen sind am Ende dieser Zuchtordnung aufgeführt.
  • Wenn kein Zuchtwart zur Verfügung steht, kann auch auf einer Ausstellung die ZTP von einem anerkannten Zuchtrichter durchgeführt werden. Stehen beide nicht zur Verfügung kann auch ein dazu geeigneter Tierarzt die ZTP durchführen.


§ 7 Zuchtdauer

  • Hündinnen dürfen nach vollendeten 8. Lebensjahr nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Besonders hochwertige Hündinnen dürfen mit Sondergenehmigung der Zuchtkommission und des Vorstandes, nach tierärztlicher Beurteilung, die vor dem Belegen erteilt sein muss, in Ausnahmefällen nochmals belegt werden.
  • Rüden dürfen unbegrenzt zur Zucht eingesetzt werden.


§ 8 Zuchtdurchführung

  • Es ist anzuraten, dass der Züchter vor dem Deckakt mit seinem Zuchtwart über die zu verwendenden Hunde spricht bzw. sich beraten lässt.
  • Fremdrüden von anderen Vereinen die zum Deckakt verwendet werden, müssen eine anerkannte ZTP haben und den Vorschriften dieser Zuchtordnung entsprechen.
  • Die ZTP´s anderer Vereine werden vom HCPSH anerkannt.
  • Vorgeschriebene rassespezifische Untersuchungen müssen mittels Kopie beiliegen
  • Beide Zuchttiere müssen von derselben Rasse sein.
  • Der Deckakt ist mittels Deckschein zu dokumentieren. (Entfällt bei eigenem Deckrüden)
  • Wir empfehlen einen Deckvertrag abzuschließen.
  • Der Inhalt dieses Vertrages ist zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren. Wir sind gern bereit Ihnen hierbei zu helfen.
  • Die Welpen müssen bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart (oder Tierarzt bei Entfernungen über 150 km) mindestens acht Wochen alt, mehrfach entwurmt, erstmals geimpft (mindestens SHP) und mittels elektronischem Chip gekennzeichnet sein.
  • Abgabe der Welpen (nach Tierschutzgesetz über der 8. Woche) frühestens in der 9. bis 10.Woche.
  • Beim Verkauf der Welpen hat der Züchter auf ihm bekannte Mängel hinzuweisen und aufmerksam zu machen. (Eintrag im Kaufvertrag ist empfehlenswert, zwecks rechtlicher Absicherung)
  • An Hundehändler, Versuchslabore oder ähnliche Einrichtungen dürfen Welpen nicht verkauft oder abgegeben werden.


§ 9 Anzahl der Würfe

  • Eine Hündin muss nach jedem Wurf mindestens eine Hitze aussetzen.
  • Eine direkt nach dem vorherigen Wurf erfolgte Eindeckung kann nur als "Unfall" gewertet werden und bleibt nur im Ausnahmefall straffrei. Die Entscheidung fällt die Zuchtkommission und der Vorstand
  • Hat die Hündin innerhalb von 12 Monaten (gerechnet von Deckakt zu Deckakt) zwei Würfe, so muss sie 12 Monate aussetzen.
  • Eine mehr als zweimalige Belegung hintereinander wird durch den Vorstand (nach Vorschlag durch die Zuchtkommission) mit einer unter § 13 genannten Strafen belegt.


§ 10 Anzahl der Welpen pro Wurf

  • Die Zahl der Welpen pro Wurf wird nicht nach oben limitiert.
  • Bei großen Würfen, vorwiegend bei Großrassen, sollte entweder eine Ammenhündin eingesetzt werden oder die Hündin muss tatkräftig durch zufüttern der Welpen unterstützt werden.


§ 11 Wurfabnahme und Kennzeichnung

  • Die Wurfabnahme erfolgt grundsätzlich durch einen anerkannten Zuchtwart. (Ausnahme bei Entfernungen über 150 km zum nächsten Zuchtwart kann ein Tierarzt unter Berücksichtigung dieser Zuchtordnung die Wurfabnahme durchführen)
  • Es muss ein Wurfabnahmeschein des HCPSH verwendet werden. (dies gilt nicht für Mitglieder, die in einem anderen Verein/Verband züchten)
  • Alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt sein, bzw. bei der Wurfabnahme vorgelegt werden:


1. Deckschein (bei eigenem Zuchtrüden nicht erforderlich)
2.
Original-Ahnentafel der Hündin.
3. Alle erforderlichen rassespezifische Untersuchungen der Hündin als Kopie.
4. Alle erreichten Titel der Hündin als Kopie.
5. Beide ZTP´s als Kopie
6. Ahnentafel des Deckrüden als Kopie.
7. Alle erforderlichen rassespezifische Untersuchungen des Rüden als Kopie.
8. Alle erreichten Titel des Rüden als Kopie.

  • Kennzeichnung der Welpen durch einen Mikrochip, die Transpondernummer muss in das Wurfabnahmeprotokoll eingeklebt werden.
  • Die Welpen müssen mehrfach entwurmt sein.
  • Ein Impfpass mit der 1. Impfung ist vorzulegen. (empfohlen ist der EU-Heimtierausweis mit mindestens derSHPPi 4-fach Impfung)
  • (Der Zwinger wird bei jeder Wurfabnahme mit kontrolliert.
  • Zwingerhaltung oder Hausaufzucht ist in dem Wurfabnahmeprotokoll zu dokumentieren.
  • Der Zustand der Hündin und der Welpen ist zu dokumentieren.



§ 12 Zuchtbuch

  • Der HCPSH führt ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtbuchamt geführt, es wird von der Zuchtkommission kontrolliert.


§ 13 Verstöße

Wenn gegen diese HCPSH-Zuchtordnung verstoßen wird, können folgende Strafen, je nach Verfehlung, durch die Zuchtkommission angeregt und durch den Vorstand ausgesprochen werden:

  • 1. Schriftliche Verwarnung,
  • 2. Doppelte, bzw. höhere Gebühr für die Ahnentafeln,
  • 3. Eintragungssperre eines Wurfes,
  • 4. Zeilich begrenztes Zuchtverbot für einen oder mehrere Hunde,
  • 5. Dauerhaftes Zuchtverbot für einen oder mehrere Hunde,
  • 6. Hinterlegung von DNA-Profilen für alle in der Zucht befindlichen Hunde,
  • 7. Besonders schwere Verstöße oder mehrmalige Missachtung dieser Zuchtordnung, Zuchtverbot des Züchters und Ausschluß aus dem HCPSH. Diese Maßnahme bedarf eines Beschlusses der Zuchtkommission, eines Beschlusses des Vorstandes bzw. eines Beschlusses der nächst folgenden Mitgliederversammlung. Der Ausschluss erfolgt sofort.


§ 14 Änderung dieser Zuchtordnung

Diese Zuchtordnung kann nur durch Vorschlag der Zuchtkommission, Beschluss des Vorstandes und einem Beschluss der Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung geändert werden.


Rassespezifisch vorgeschriebene Untersuchung:

Einleitung:

Bei allen Generkrankungen gibt es:

  • 1. gesunde Tiere
  • 2. Trägertiere dieser Gen-Erkrankung (ohne Krankheitsanzeichen)
  • 3. erkrankte Tiere


Gesunde Tiere (1.) können ohne Einschränkung verpaart werden.
Die Verpaarung sollten so gewählt werden, dass Trägertiere (2.) und erkrankte Tiere (3.) nur mit gesunden Tieren (1.) verpaart werden.

Beispiel für das Merle - Gen:

Kreuzungschema

Elterntier 2

mm = Non Merle

Mm = Merle

MM = Double Merle

 


mm = Non Merle


100% = mm

50 % = Mm
50 % = mm


100 % = Mm




Elterntier 1


Mm = Merle

50 % = Mm
50 % = mm

25 % = mm
50 % = Mm
25 % = MM

50 % = Mm
50 % = MM

MM = Double- Merle

100 % = Mm

50 % = Mn
50 % = MM

100 % = MM


Dieses Kreuzungschema kann aber auch auf jede andere Gen-Erkrankung übertragen werden, wie z.B.: der MDR1 Defekt, bei blauen Hunden Dilution, CEA,PRA, etc.


Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe)

Alle:

  • HD - Röntgenuntersuchung mit Auswertung
  • ED - Röntgenuntersuchung mit Auswertung
  • CD - Röntgenuntersuchung mit Auswertung (Freiwillig, wird jedoch empfohlen)


Zusätzlich:


  • MDR-1 Defekt *


Kurzhaar u. Langhaarcollie, Australian Shephard, Old English Shepdog, English Shephard, Border Collie
Longhaired Wipped, McNap, Wäller, Weißer Schäferhund, Deutscher Schäferhund


  • CEA *


Kurzhaar und Langhaarcollie, Border Collie,Australian Shephard
Lancashire Heeler


  • PRA *


Labrador Retriever, English Setter, Akita Inu, Afghane, Australian Catle Dog, Malinois, Bernhardiner, Border Collie,Chesapeake Bay Retriever, Lang u. Kurzhaar Collie, English Springer Spaniel, Entlebucher Sennenhund, Golden Retriever, Irish Setter, Irish Terrier, Mastif, Nova Scodia, Duck Trolling Retriever, Riesenschnauzer, Rottweiler, Neufundländer
Portugisischer Wasserhund, Samojede, Siberian Husky, Saluhi, Sloughi, Pyrenähenberghund, PON, Großpudel, Saarlooswolfshund


  • Dilution *


bei allen blauen Hunden


  • Merle Test *


Bei allen Rassen bei denen Merle Hunde vorkommen können, Merle Hunde in der Ahnentafel aufgeführt sind oder keine Farbeintragung vorhanden ist.

Keilwirbel

vor allem chondrodystrophe Rassen, American Bully


Kleinrassen (unter 45 cm Risthöhe)

Alle:

  • PL -Patella Tastuntersuchung


Zusätzlich:





  • Dilution *


bei allen blauen Hunden


  • Merle Test *


Bei allen Rassen bei denen Merle Hunde vorkommen können, Merle Hunde in der Ahnentafel aufgeführt sind oder keine Farbeintragung vorhanden sind.


  • Keilwirbel


Vor allem chondrodystoph Rassen: Französische Bulldogge, English Bulldogge, Boston Terrier, Mops
Aber auch: Pinscher, Westhighland White Terrier, Yorkshire Terrier Beagle, Zwergspitz, Pekinese


  • PRA *


Teacup Pudel, Toypudel, Zwergpudel, Pudel





  • CMO *


(Craniomandibuläre Osteopathie) Westhighland White Terrier,
Cairn Terrier und Scottish Terrier



Schwarz = Untersuchung vorgeschrieben; Blau = Untersuchungen empfohlen, jedoch freiwillig.

* Diese Tests können per Gen-Test durchgeführt werden.

Stand Jan. 2015

CMO wurde am 10.06.2016 durch Beschluss der Zuchtkommission neu aufgenommen
Stand Juni 2018
Änderungen vorgeschlagen durch die Zuchtkommission Okt. 2018
Genehmigt durch den Vorstand 24.Okt. 2018


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